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Im Newsletter August 2020 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert die concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH in der Kolumne Steuern auf den Punkt über die 1. Phase der Überbrückungshilfe zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Pandemie.

Im Newsletter Juli 2020 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert das SteuerbüroKrauß in der Kolumne Steuern auf den Punkt über die neuen steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten. Nachfolgend werden drängende Fragen beantwortet, die im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe auftreten. Bitte zögern Sie nicht und bei Rückfragen anzusprechen.

In der Kolumne Steuern auf den Punkt informiert das SteuerbüroKrauß über die Ausgestaltung einer nachhaltigen Steuerplanung.

Im Newsletter Juni 2020 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert das SteuerbüroKrauß in der Kolumne Steuern auf den Punkt über die steuerfreie Sonderzahlung an Arbeitnehmer bis Ende 2020.

Im Newsletter Mai 2020 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert das SteuerbüroKrauß in der Kolumne Steuern auf den Punkt über die Möglichkeit zur pauschalen Rückerstattung von Steuervorauszahlungen.

concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hellersbergstraße 10 A, 41460 Neuss +49 2131 / 94 48 0 info(at)concepta-steuern.de

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