Steuerberatung für den Mittelstand
Bürokratieerleichterungen für den Mittelstand
Der Bundestag hat Ende März das „Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ verabschiedet. Hinter dem sperrigen Namen verstecken sich die folgenden Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen:
Das Gesetz tritt mit der Zustimmung des Bundesrats in Kraft.