In der Kolumne Steuern auf den Punkt informiert das SteuerbüroKrauß über die Ausgestaltung einer nachhaltigen Steuerplanung.

Nachhaltige Steuerplanung im Mittelstand

Unternehmer treffen fortlaufend steuerlich motivierte Entscheidungen, deren Auswirkungen sich erst in der Zukunft entfalten. Wie die folgenden, im Mittelstand sehr beliebten Gestaltungsmaßnahmen, zeigen, sind neben einem langen Atem, eine sorgfältige Vorbereitung und eine disziplinierte Umsetzung das A und O einer erfolgreichen Steuerplanung.

Im deutschen Mittelstand ist die Übertragung von Unternehmensvermögen innerhalb der Familie gängige Praxis. Zupass kommt, dass für die Schenkung und Erbschaft von produktivem Unternehmensvermögen großzügige Steuerbefreiungen Anwendung finden. Insbesondere die Übertragung von Einzelbetrieben sowie von Personengesellschafts- und Kapitalgesellschaftsanteilen sind steuerbegünstigt. Sofern die Lohnsumme über mehrere Jahre aufrechterhalten und das Unternehmensvermögen nicht verkauft wird, ist ein Abschlag von 85% oder sogar 100% auf die steuerliche Bemessungsgrundlage vorzunehmen. Mithin kann die Übertragung komplett steuerfrei erfolgen, sodass sich der Nachfolger wirtschaftlich unbelastet auf das Geschäft und den Erhalt seiner Arbeitsplätze konzentrieren kann. Verstößt der Übernehmer allerdings gegen die strengen Auflagen, wird die Steuerbegünstigung nachträglich aufgehoben oder zumindest gekürzt. Damit das Begünstigungspotential voll ausgeschöpft werden kann, ist die Nachfolge also bereits weit vor dem tatsächlichen Übertragungsstichtag zu Ende zu denken. Eine besondere Herausforderung ist, dass der Planungshorizont gut und gerne sieben Jahre in die Zukunft reicht. Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber an kleine Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern, deutlich erleichterte Anforderungen stellt.

Die Vermietung privater Immobilien an die eigene GmbH ist im Mittelstand weit verbreitet. Nicht selten wird der Steuerberater bei der Erstellung der Steuererklärung für das abgelaufene Jahr vor vollendete Tatsachen gestellt. Doch die enge Verflechtung zwischen der betrieblichen und privaten Sphäre hat erhebliche Auswirkungen auf die gegenwärtige und die zukünftige Steuer. Die vermietete Immobilie und die GmbH-Beteiligung werden zu Betriebsvermögen und die Miet- und Dividendeneinkünfte unterliegen fortan der Gewerbesteuer. Ferner ist die Steuerbefreiung für den Verkauf privater Immobilien nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist nicht mehr möglich. Wird die Verflechtung zwischen betrieblicher und privater Sphäre in der Folgezeit unbeabsichtigt beendet – zum Beispiel durch Kündigung des Mietvertrags – unterliegen die in der Vergangenheit gebildeten Wertsteigerungen der Immobilie sowie des Gesellschaftsanteils sofort der Besteuerung. Das Finanzamt nimmt hierbei keine Rücksicht darauf, dass weder ein Verkaufsvorgang am Markt, noch ein Mittelzufluss stattgefunden hat.

Gut zu wissen

Steuerplanung im Mittelstand besticht nicht durch Komplexität und Risikofreude, sondern durch Lebensnähe und Nachhaltigkeit. Sofern KMU ihren Steuerberater frühzeitig und umfassend informieren, können gesetzliche Stolpersteine, die mitunter zu existenzgefährdenden Steuerzahlungen führen, umgangen werden.

Der Mittelstand - Das Unternehmermagazin 3|2020
Nachhaltige Steuerplanung im Mittelstand