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Im Newsletter Juli 2021 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert die concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH in der Kolumne Steuern auf den Punkt über die Vereinfachung bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen. Immer mehr Privatpersonen nutzen Photovoltaikanlagen und speisen hierüber Strom in das Netz ein. Was muss dabei steuerrechtlich beachtet werden?

BVMW

 

Berlin – Zu den Ergebnissen der Sitzung der Kommission Steuern und Finanzen des BVMW erklärt Dr. Sebastian Krauß, Vorsitzender der Kommission, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht sowie Geschäftsführer der concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH in Neuss: 

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Im Newsletter Juni 2021 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert die concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH in der Kolumne Steuern auf den Punkt über die Corona-Überbrückungshilfe III.

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Der BVMW freut sich sehr, Sie zu einem spannenden virtuellen Austausch zum Thema „Zukunft der Arbeit - Wo arbeiten wir nach der Pandemie?“ mit dem BVMW sowie dem Fraunhofer-Institut einladen zu dürfen.

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Zum 30. Juni endet die Überbrückungshilfe III. Bis dahin können kleine und mittlere Unternehmen darüber auch Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen finanzieren. Wie genau diese Förderung funktioniert und worauf man achten sollte, erklärt Steuerberater Sebastian Krauß.

concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hellersbergstraße 10 A, 41460 Neuss +49 2131 / 94 48 0 info(at)concepta-steuern.de

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